Gutachten

Der Architekt Peter Kohler ist ein von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.v.S.) auf dem Gebiet des Hochbaus für die Sachgebiete Planung von Hochbauten und Bauüberwachung. In dieser Funktion erstellt er im Bereich des Hochbaus sowohl Privat- als auch Gerichtsgutachten.
Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde, hat nachgewiesen, dass er über besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauens-
würdigkeit verfügt.

Diese Gutachten werden erstellt
  •      - in Form von mündlichen Beratungen,
  •      - als Beratungen mit kurzer gutachterlicher Stellungnahme,
  •      - als Kurzgutachten,
  •      - als Gutachten mit ausführlicher Dokumentation.

  • Die Bereiche umfassen
  •      - Schadensfeststellungen und Beurteilungen von Baumängeln,
  •      - Beweissicherungen,
                 z.B. vor Baumaßnahmen, um den Zustand der
                 Nachbargebäude zu dokumentieren,
  •      - Schiedsgutachten,
                 z.B. um schneller als bei gerichtlichen Verfahren eine
                 Einigung unter den Beteiligten zu erzielen,
  •      - Begehungen, Kontrollen und Abnahmen,
                 z.B. förmliche Abnahmen bestimmter Leistungen, bzw.
                 Leistungsabschnitte, Prüfung des Leistungsstandes und
                 Freigabe von Rechnungen, Schlussabnahmen
  •      - Bestätigungen,
                 z.B. über den Leistungsstand,
  •      - Bauleitung,
  •      - Bauüberwachung,
  •      - Baubegleitung,
  •      - Dokumentation.

  • Bei der Bearbeitung dieser Gutachten werden - oft in nacheinander abzusprechenden Arbeitsschritten - praktikable Lösungen für den Auftraggeber gefunden. Dabei ist es wichtig, dass sowohl die Kosten für das Gutachten als auch die Kosten für die Lösung in einem sinnvollen Verhältnis zu dem Konfliktgegenstand stehen.
    Das Honorar für die Leistung des Sachverständigen wird mit
    € 125,-- netto pro Stunde abgerechnet. Dieser Stundensatz gilt für sämtliche Zeitabschnitte, die unmittelbar und mittelbar mit der Ausarbeitung und Erstellung des Gutachtens in Zusammenhang stehen, einschließlich Reisezeiten.
    Zusätzlich werden in Rechnung gestellt: Nebenkosten, Auslagen, Laborkosten und Kosten für Bauteilöffnungen und Aufgrabungen.